AGB

Spielbedingungen

1. Vertragsabschluss

(1) Mit der Buchung bietet der Spieler dem Betreiber verbindlich den Abschluss eines Benutzungsvertrages an. Die Buchung kann (fern-) mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege (Online-Buchungssystem, Email) erfolgen.

(2) Der Benutzungsvertrag kommt mit der Bestätigung durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter zustande. Diese bedarf keiner besonderen Form.

2. Preise

(1) Die Spielpreise sind Einzelpreise pro Spieler bzw. Stundenpreise. Der Spielpreis wird mit der Buchung fällig und ist vor Spielbeginn an der Kasse in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Die Preise sind dem Aushang bzw. unter www.funarea38.de zu entnehmen.

3. Rücktritt / Storno

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Spielbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Betreiber zu erklären. Tritt der Kunde vor Spielbeginn zurück oder erscheint er nicht zum Spiel so kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Spielers wie folgt berechnet:

– Weniger als 3 Tage vor Spielbeginn: 50%.

– weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn: 100%.

(2) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Betreiber nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

4. Allgemeine Verhaltensregeln auf der Anlage

(1) Das Betreten und die Benutzung der Anlage sowie die Teilnahme am Spielbetrieb erfolgen auf eigene Gefahr.

(2) Insbesondere die Bogenschießanlage darf nur im Rahmen einer Buchung und auf ausdrückliche Anweisung des Personals betreten und genutzt werden.

5. Ausrüstung

(1) Alle Ausrüstungsgegenstände (insbesondere Pfeil und Bogen) werden durch den Kunden auf eigene Gefahr genutzt.

(2) Die Kunden sind verpflichtet sorgsam mit der zur Verfügung gestellten Spielausrüstung umzugehen.

(3) Für jedwede verursachte Schäden an der Ausrüstung oder Verlust jener trägt der Kunde die Haftung. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäße Handhabung sowie für die übergebührliche Abnutzung. Für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden an der Ausrüstung haftet der Kunde in voller Höhe auf Schadensersatz bis zum Neuwert. Das Recht auf Nutzungsersatz bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Betreiber ein niedrigerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

(4) Für Schäden, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Spielausrüstung ausgelöst werden, ohne dass dem Spieler hieran ein Verschulden trifft, hat der Kunde nicht einzustehen. Die Darlegungs- und Beweispflicht obliegt dem Kunden.

6. Anweisungen

(1) Den Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers, den von diesem legitimierten Personen sowie dessen Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen können die betreffenden Kunden vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Spielpreises.

(2) Zur Einweisung hat der Kunde rechtzeitig vor Spielbeginn anwesend zu sein. Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Spielpreises oder auf Verlängerung der gebuchten Spielzeit.

(3) Der Betreiber hat das Recht, Minderjährigen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Aufsichtsperson den Zugang zur Bogenschießanlage zu versagen. In diesem Fall wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Aufsichtsperson. Auf die gesetzliche Haftung der Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

7. Spielabbruch

Beendet ein Spieler den Spielbetrieb frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Spielpreises. Dies gilt auch für einen vom Spieler zu vertretenden, verspäteten Spielbeginn.

8. Rauchverbot

(1) Außer im Biergarten ist auf dem gesamten Gelände Rauchverbot.

(2) Für den Fall, dass ein Kunde hiergegen verstößt, führt dies zur Kündigung des Benutzungsvertrags sowie zum Verweis von der Anlage. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Kunde vor oder während des Bogenschießens erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

9. Fotos

Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist innerhalb der kompletten Anlage ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.

10. Hausrecht

(1) Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte der Hausherren aus.

(2) Eine Haftung des Betreibers, der von ihm bevollmächtigten Personen sowie dessen Mitarbeiter gegenüber Kunden und Besuchern bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung und Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz.

11. Haftungsbegrenzung

(1) Für selbstverschuldete Unfälle oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der Spielregeln und/oder der Einweisung im Zusammenhang mit der Benutzung der Spielausrüstung hervorgerufen werden, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Dies gilt auch für Verletzungen und Schäden von Rechtsgütern von Dritten. Jeder Spieler haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind.

(2) Die Haftung des Betreibers für fahrlässige und für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen eines Spielers während des Spielbetriebs ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.

(3) Die Haftung des Betreibers bei unverschuldeten Unfällen oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden bei Spielern beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.